Webinar "KI-Schulungspflicht"
Jetzt wird’s ernst mit dem AI Act

Do, 3. Juli 2025
9:00 – 12:30 Uhr
online via Zoom
Der EU AI Act ist keine Theorie mehr – ab 2. Februar 2025 betrifft er jeden Hotelbetrieb, der mit KI arbeitet, ob 10 oder 300 Betten!
Warum JETZT handeln?
Vielleicht nutzt Ihre Rezeption bereits ChatGPT oder ein anderes KI-Tool für das Formulieren von Gästerückmeldungen. Vielleicht schreiben Sie im Marketing Newsletter- oder Social-Media-Texte per Knopfdruck. Vielleicht haben Sie auch schon ein Mitarbeiterinserat mit Unterstützung von KI erstellt. Oder Ihr Küchenchef holt sich Menüvorschläge und optimiert den Einkauf mithilfe von KI.
Seit Februar 2025 ist klar: Alle Mitarbeiter, die ChatGPT & Co nutzen, müssen geschult sein. Sonst kann’s unangenehm werden – mit rechtlichen Folgen laut EU AI Act. Aber keine Sorge: Wir zeigen Ihnen, wie Sie den Anforderungen gerecht werden.
Zielgruppe
Ideal für Hoteliers und Mitarbeiter in der Führungsebene, die mit KI-gestützten Tools arbeiten.
Was Sie erwartet
- Was ist KI überhaupt – und wo genau kommt sie schon heute in Ihrem Hotel vor?
- Welche Chancen stecken in KI für kleine und große Betriebe – und welche Risiken sollte man kennen?
- Welche typischen Hotelprozesse betroffen sind – vom Website-Text über Reservierungs-E-Mails bis hin zum Mitarbeiter-Handbuch.
- Wie können Hotels die neuen KI-Regelungen gezielt nutzen, um durch Kompetenzaufbau einen echten Wettbewerbsvorteil zu erzielen?
- Was bedeuten die neuen gesetzlichen Vorgaben konkret im Hotelalltag – und wie werden sie voraussichtlich ausgelegt?
- Worauf müssen Sie beim Kauf oder bei der Inbetriebnahme eines KI-Tools besonders achten?
- Warum und wie will der Gesetzgeber KI-Kompetenzen nachgewiesen haben?
- Welche juristischen Stolpersteine lauern, wenn Sie die Anforderungen ignorieren?
- Wer haftet, wenn die KI falsche Versprechen macht – etwa bei der Beschreibung eines Zimmers, das so gar nicht existiert?
- Welche Rolle spielen Datenschutz, Datenschutzrecht, Urheberrecht und Arbeitsrecht beim Einsatz von KI im Hotelbetrieb – und was müssen Hoteliers dabei unbedingt beachten?
- Wie schützen Sie Gästedaten, wenn Mitarbeiter ChatGPT oder eine Bild-KI nutzen?
- Was tun, wenn Ihre KI eine Bewertung allzu kreativ beantwortet – und dabei gegen rechtliche Spielregeln verstößt?
- Welche Risiken bergen KI-generierte Bilder für Prospekte oder Website? (Ein falsches Lächeln kann schnell teuer werden.)
- Wie vermeiden Sie, dass ein Text Fehlinformationen enthält – oder gar nicht zu Ihrem Hotel passt?
- Welche internen Daten dürfen keinesfalls in KI-Tools landen – und wie regeln Sie das im Team?
- Was müssen Sie im Betrieb ganz konkret sicherstellen, um rechtlich und ethisch auf der sicheren Seite zu sein?
Ihr Nutzen – auf den Punkt gebracht:
Referenten

Prof. Elfriede Krempl und Mag. Tina Brandstetter sind die Geschäftsführerinnen von Generatio und der Hotel-Geschäftsführer-Direktoren-Akademie (DiA). Mit ihrer langjährigen Expertise in der Hotellerie – Elfriede durch 16 Jahre Führungserfahrung bei Hilton International und als ehemalige Generalsekretärin der ÖHV, Tina durch internationale Personalberatung und Tourismus-Management – haben sie die Digitalisierung der Branche von Anfang an begleitet. Ihre Schwerpunkte liegen heute auf der praxisnahen Vermittlung von KI-Technologien, Digitalisierung und zukunftsweisenden Lösungen für Hotelbetriebe aller Größen.

Florian Dauser, LL.B., LL.M., ist seit 2016 bei Fellner Wratzfeld & Partner (fwp) in Wien tätig und seit 2020 als eingetragener Rechtsanwalt Teil des Teams. Seine Kernkompetenzen liegen im Arbeitsrecht, der Prozessführung sowie in der Streitbeilegung. Darüber hinaus ist er Autor zahlreicher Fachpublikationen und regelmäßig als Vortragender aktiv und somit ein gefragter Experte für rechtliche Fragestellungen.
Er verfügt zudem über umfassende Erfahrung im Bereich Digitalisierung und Recht. Besonders im Fokus:
- der Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Arbeitsrecht,
- digitale Überwachung im Homeoffice,
- sowie neue EU-Vorgaben zu digitalen Inhalten und Gewährleistung.
Webinar-Teilnahme
1. Person- –
Webinar-Teilnahme
ab der 2. Person aus dem Betrieb- Ihre Ersparnis 30%
Alle Preise verstehen sich zuzüglich 20% USt. und umfassen die Teilnahme an der jeweiligen Zoom-Session sowie die Seminarunterlagen im Anschluss als PDF.